AGB

 

AGB

Diese AGB gelten als Vertrag zwischen den Fahrschülern und der Fahrschule Werlen.

Verhinderung/Nichterscheinen/ Krankheit
  • Abgemachte Fahrlektionen sind grundsätzlich einzuhalten
  • Bei Krankheit mit kurzfristiger Absage kann ein Arztzeugnis verlangt werden
  • Terminabsagen müssen 24 Stunden vor Lektionsbeginn telefonisch gemeldet werden, ansonsten behalten wir uns das Recht vor, die Lektion zu verrechnen. Dies gilt auch bei Nichterscheinung
  • Bei Nichterscheinen wird der Treffpunkt verlassen nach 15 Minuten Wartezeit und versuchter telefonischer Kontaktaufnahme, in diesem Falle sind die abgemachten Fahrlektionen vollumfänglich von den Fahrschülern zu bezahlen
  • Kann die abgemachte Zeit seitens der Fahrschule nicht eingehalten werden wird diese Zeit den Fahrschülern gutgeschrieben
 Fahrlektion
  • Der gültige Lernfahrausweis ist bei jeder Fahrlektion mitzubringen
  • Nach Möglichkeit starten und enden die Fahrlektionen am Wunschort der Fahrschüler
  • Von den Fahrschülern wird von uns ein Verlaufsblatt angelegt, alle persönlichen Angaben darauf werden vertraulich behandelt
  • Fahrschüler die unter Alkohol, Medikamenten oder Drogen stehend zum Fahrunterricht erscheinen, werden nicht geschult, die Kosten für diese ausfallenden Lektionen gehen aber vollumfänglich zu seinen Lasten
Kosten Fahrausbildung / Administrationspauschale
  • Die Fahrstunden sind in der Regel bar zu bezahlen in Ausnahmefällen sind Monatsrechnungen möglich
  • Es gelten folgende Preise:
    • Auto eine Lektion à 50 Min/CHF 90.-
    • Anhänger eine Lektion à 50 Min/CHF 130.-
  • Die einmalige Administrationspauschale beträgt CHF 100.-
  • Am Tag der Führerprüfung sind alle geschuldeten Beträge zu begleichen
Anmeldung zur Führerprüfung
  • Grundsätzlich entscheidet der Fahrlehrer über den Termin der praktischen Führerprüfung
  • Sollten die Fahrschüler mit dem Fahrlehrer nicht gleicher Meinung sein, was den Zeitpunkt der Prüfung betrifft, können sie sich für die ersten beiden Führerprüfungen auch selbst anmelden und die Prüfungen mit dem eigenen Auto absolvieren. Laut Gesetz wird erst für die dritte praktische Führerprüfung die Zustimmung eines Fahrlehrers benötigt, der mit seiner Unterschrift den Abschluss der Fahrausbildung bescheinigt

Gegenseitiger Respekt und Freundlichkeit sind wichtig, um gut zusammen zu arbeiten und bei der Fahrschule Werlen oberstes Gebot. Mit zielorientiertem Fahrunterricht, Ruhe und Gelassenheit sollen die Fahrschüler auf ihrem Weg den Führerschein zu erlangen unterstützt werden.

Adligenswil, Juli 2023